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Interviews zur Sprachbedarfsermittlung im BSK

Eine junge Frau und ein junger Mann an einem Schreibtisch, sie bearbeiten gemeinsam das Dokument vor ihnen. Beide lächeln.

Was gilt es zu beachten, wenn man Teilnehmer*innen interviewt?

Im berufsbezogenen Deutschunterricht (BSK) ist eine teilnehmer*innenbezogene Sprachbedarfsermittlung enorm wichtig. Berufsbezogene Deutschkurse sind sehr heterogen. Die Teilnehmer*innen bringen nicht nur die unterschiedlichsten berufliche Erfahrungen, sondern auch Sprachlernerfahrungen mit. Um den Unterricht dennoch effektiv auf die Teilnehmer*innen auszurichten, müssen Kursleiter*innen die Bedarfe kennen. So können die Inhalte und Aufbau des Kurses weitgehend angepasst werden.

Berufsbezogene Deutschkurse beruhen auf drei didaktischen Vorgaben: Handlungsorientierung, Teilnehmerorientierung und Bedarfs- sowie und Arbeitsmarktorientierung. Um die Bedarfe der Teilnehmer*innen herauszufinden, müssen sie konkret gefragt werden. Dabei geht es nicht nur um die sprachlichen Fertigkeiten und Kompetenzen, die sie mitbringen, sondern auch um die Sprachlernbiografie. Außerdem zählen die Arbeitserfahrungen, die die Teilnehmer*innen bereits haben sowie ihre Wünsche und Ziele die berufliche Zukunft betreffend. Im Idealfall werden dafür Interviews mit den Teilnehmer*innen durchgeführt. (La Mura Flores)


Bei derartigen Interviews zur kursbezogene Sprachbedarfsermittlung gilt es grundsätzlich drei Kriterien zu beachten: Zum ersten sollten vor allem offene Fragen formuliert werden. Offene Fragen signalisieren das Interesse an den Erfahrungen der Teilnehmer*innen und sie geben den Gesprächspartnern den nötigen Raum, zu antworten.


Zum zweiten sollten zu Beginn erst einmal allgemeine Fragen gestellt werden, bevor man ins Detail geht. Und drittens sollten anfangs eher neutrale, leicht zu beantwortende Fragen drankommen, um danach zu schwieriger zu beantwortenden Fragen überzugehen, z. B. solche mit einer eigenen Wertung. (Jens Weissenberg)


Zu Beginn eines jeden Interviews gilt es, erst einmal Vertrauen zu schaffen. Die Interviewpartner*innen müssen wissen, dass ihre Antworten vertrauensvoll behandelt werden. Daher sollte gleich am Anfang die persönliche Schweigepflicht hervorgehoben werden. Damit die Teilnehmer*innen sich auch persönlich angesprochen fühlen, werden sie im gesamten Interview auch persönlich und mit ihrem Namen angeredet. Ablauf und Dauer des Interviews sollten den Teilnehmer*innen im Vorfeld bekannt sein. Außerdem gilt die Regel, dass jederzeit nachgefragt werden kann. Denn ein Interview sollte nicht wie eine Einbahnstraße in Richtung Verhör wirken. Um das ganze aufzulockern, wird daher auch mit so genannten „Eisbrechern“ begonnen, mit persönlichen, unverfänglichen Fragen, die eine freundliche und entspannte Atmosphäre erzeugen.

Unsere Blogautorin: Anke Kuhnecke

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