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telc Prüfungszentrum werden

Werden Sie Teil eines internationalen Netzwerks!

Als telc Prüfungszentrum dürfen Sie telc Prüfungen an Ihrer Bildungseinrichtung anbieten und durchführen.

Starke Partnerschaften für Bildungseinrichtungen: Ihre Optionen im Überblick

Ein telc Zertifikat bietet Ihren Kursteilnehmenden einen entscheidenden Mehrwert. Als offizielles telc Prüfungszentrum oder lizenzierter Partner profitieren Sie von einem anerkannten Qualitätssiegel und unterstützen Ihre Teilnehmenden auf ihrem Bildungs- und Berufsweg.

1. telc Lizenz für Ihre Bildungseinrichtung

Um eine telc Lizenz zu erhalten und unsere Sprachprüfungen anbieten zu dürfen, muss Ihre Bildungseinrichtung bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört ein standardisierter Qualitätsprozess, in dessen Rahmen wir unter anderem Ihre Räumlichkeiten inspizieren. Somit weisen Sie nach, dass Sie unsere hohen Qualitätsstandards erfüllen.

Voraussetzungen für eine telc Lizenz:

Ihre Bildungseinrichtung

  • ist entweder eine staatliche oder private Bildungseinrichtung in der EU/DACH-Region oder eine staatliche Bildungseinrichtung außerhalb der EU,
  • bietet seit mindestens einem Jahr Sprachunterricht in Präsenz nach GER an,
  • ist nicht ausschließlich als Personalvermittler tätig,
  • erfüllt die telc Voraussetzungen hinsichtlich der räumlichen, technischen und personellen Ausstattung (weitere Informationen finden Sie im Infopaket) zur Durchführung der telc Prüfungen gemäß den telc Prüfungsregularien,
  • und kann einen Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument vorlegen, das die rechtliche Eintragung und die erforderlichen Nachweise bestätigt.

2. Außenstellenprüfungen (ASP)

2.1. Vergabemodus für bestehende telc Prüfungszentren

Bereits lizenzierte telc Prüfungszentren in der EU/DACH-Region haben die Möglichkeit, eine Außenstelle zu beantragen. Eine genehmigte Außenstelle berechtigt das Prüfungszentrum, telc Prüfungen auch im Ausland durchzuführen.

Bitte beachten Sie: Alle telc Prüfungen außerhalb der DACH-Region werden im digitalen Format durchgeführt.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Außenstelle:

Ihre Bildungseinrichtung (telc Prüfungszentrum)

  • ist seit mindestens zwei Jahren lizenziert und
  • hat in dieser Zeit regelmäßig Prüfungen durchgeführt, wodurch Sie Erfahrung in der Durchführung von telc Prüfungen gesammelt haben.

Ihr Kooperationspartner

  • ist im jeweiligen Land offiziell als Bildungseinrichtung anerkannt,
  • bietet seit mindestens zwei Jahren Sprachunterricht in Präsenz nach GER an,
  • ist nicht ausschließlich als Personalvermittler tätig,
  • erfüllt die telc Voraussetzungen hinsichtlich der räumlichen, technischen und personellen Ausstattung (weitere Informationen finden Sie im Infopaket) zur Durchführung der telc Prüfungen gemäß den telc Prüfungsregularien.

2.2. Vergabemodus für Bildungseinrichtungen ohne telc Lizenz

Sie sind eine private Bildungseinrichtung außerhalb der EU, haben keine telc Lizenz, unterrichten aber nach dem GER? Sie möchten Ihren Kursteilnehmenden ein international anerkanntes Sprachzertifikat anbieten?

Dann besteht die Möglichkeit, telc Prüfungen in Zusammenarbeit mit einem lizenzierten telc Partner in Deutschland oder der EU durchzuführen. Die Prüfungen finden digital in Ihren Räumlichkeiten vor Ort statt.

Interessiert?
Wenden Sie sich bitte direkt an einen telc Lizenzpartner in Deutschland oder der EU.

Sollte sich Ihr Anliegen nicht auf die Beantragung einer telc Lizenz oder einer Außenstelle beziehen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice über das Kundenportal.