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Rückversand von Prüfungsmaterialien

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Prüfungszentren auch bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen (z.B. Bewertungen/Prüfungsdurchführungen) an die gegenüber telc getätigten Zusagen gebunden sind. Das bedeutet, dass Sie dazu verpflichtet sind, die Prüfungsunterlagen laut unseren Prüfungsregularien innerhalb von vier Kalendertagen nach der mündlichen Prüfung per Nachverfolgung an die telc gGmbH zurückzusenden. Ansonsten ist eine zeitnahe Auswertung der Prüfungsleistungen nicht möglich.