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Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen

für den Deutsch-Test für den Beruf

Dieser Service steht ausschließlich Teilnehmenden des Deutsch-Test für den Beruf (DTB) zur Verfügung

zur Terminvereinbarung

Was ist eine Einsichtnahme?

Innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung Ihres Zertifikats oder Ergebnisbogen dürfen Sie Ihren eigenen Antwortbogen aus der Prüfung ansehen. Die Einsicht in die eigenen Prüfungsunterlagen ist ausschließlich persönlich möglich. Eine Herausgabe der Prüfungsmaterialien und Lösungsschlüssel, auch als Kopie, ist ausgeschlossen.

Wie kann ich mich anmelden und wohin muss ich gehen?

In unserem Buchungstool wählen Sie Ihren Standort und einen für Sie passenden Termin aus. Sie erhalten im Anschluss eine Terminbestätigung per E-Mail. Eine Terminvereinbarung auf anderem Wege (z.B. per E-Mail oder Telefon) ist nicht möglich.

Was kann ich sehen und/oder tun?

Sie erhalten im Beisein einer Aufsichtsperson 15 Minuten lang Einsicht in Ihren eingescannten Antwortbogen um z.B. zu überprüfen, ob es sich bei dem Antwortbogen tatsächlich um Ihre Handschrift handelt.

Die Einsichtnahme erstreckt sich auf folgenden Ausschnitt der Prüfungsunterlagen (S30-Antwortbogen):

Was kann ich nicht sehen und/oder tun?

  • Das Aufgabenheft
  • Die richtigen Lösungen
  • Es gibt keine Beratung und keine Erklärung, wie das Prüfungsergebnis zustande kommt.
  • Die Einsichtnahme führt nicht zu einer Neubewertung der Prüfungsleistung

Was darf ich nicht?

  • Den Antwortbogen abfotografieren
  • Notizen machen
  • Mobiltelefone, Tablets, Kameras oder Wearables verwenden
  • Essen und trinken

Was muss ich mitbringen?

  • Ein gültiges, amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
  • Bei Vertretung durch einen Anwalt: Vollmacht
  • Bitte tragen Sie beim Eintritt in das Gebäude und während der Einsichtnahme eine medizinische Maske zum Schutz vor Covid-19. Ein kurzes Abnehmen zur Identifizierung ist auf Nachfrage der Aufsicht erlaubt.

Was kann ich tun, um mein Prüfungsergebnis besser zu verstehen?
Wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Prüfungszentrum nach einer Sprachberatung oder sprechen Sie mit einer Lehrkraft über Ihre Sprachkenntnisse und überlegen Sie gemeinsam die weitere Sprachförderung.

Zudem können Entscheidungen von Prüfungsstellen, Aufsichtspersonen, einzelnen Prüfenden oder der telc gGmbH schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse angefochten werden. Der Antrag muss ausreichend begründet sein. Der bloße Hinweis auf eine nicht erreichte Punktzahl ist als Begründung nicht ausreichend. Bitten wenden Sie sich hierfür an service(at)telc.net.

Wichtiger Hinweis für den Ort der Einsichtnahme

Bitte beachten Sie, dass Ihr Termin zur Einsichtnahme in den Räumen der Firma "Regus" stattfindet. Bitte folgen Sie der Ausschilderung im Gebäude zu "Regus" und fragen Sie an der Rezeption nach der telc gGmbH. Falls Sie Schwierigkeiten haben sollten, das Büro zu finden, dann finden Sie eine genauere Wegbeschreibung mit Stadtplan auch auf der Webseite von Regus (über „Büro finden“ auf  https://www.regus.com/de-de). Auf der Seite des jeweiligen Büros finden Sie dann auch eine Telefonnummer zum Regus-Büro für den Fall, dass Sie weitere Hilfe beim Finden des Büros benötigen.