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telc Prüfungen sind auch für den Ehegattennachzug anerkannt

Seit August 2007 verlangt das Aufenthaltsgesetz einen Nachweis von „einfachen Sprachkenntnissen“ (Stufe A1) von Eheleuten, die zu ihren in Deutschland lebenden Partnern ziehen möchten und hierfür ein Visum benötigen. Im Juni 2009 hat das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen angewiesen, hierfür auch telc Zertifikate anzuerkennen.

Für alle, die zu ihren Ehepartnern nach Deutschland ziehen möchten, bedeutet dies eine Erleichterung. Sie können ihre Sprachprüfung demnächst an mehr Standorten ablegen als bisher. telc hat in der Türkei ein Büro eröffnet und arbeitet dort mit ausgewählten lizenzierten Partnern zusammen.

Die Adresse unseres Verbindungsbüros in der Türkei ist:

telc GmbH Liaison Office Turkey

Zeytinoglu Cad. Arzu 2 Apt. No: 25 Kat 2 D: 14
Akatlar-Beşiktaş
İstanbul
Türkiye

Tel: +90 212 352 50-61
Fax:+90 212 352 50-62
E-Mail an D. Asarlı