Als Amtssprachen der EU gelten 23 Sprachen.
Jeder EU-Bürger hat das Recht, eine der 23 Amtssprachen im Schriftverkehr mit Organen der Gemeinschaft zu verwenden. Die Antwort ist in derselben Sprache zu erteilen. Schriftstücke, die die EU an Bürger oder Mitgliedstaaten richtet, müssen in der Sprache dieses Staates abgefasst sein. Verordnungen und Schriftstücke, die sich an die Allgemeinheit richten, sind in allen Amtssprachen bekanntzugeben; das Amtsblatt der EU erscheint in allen Amtssprachen.
Folgende Amtssprachen gibt es in der EU:
Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Finnisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
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